Kontakt
Kippexx GmbH
Fröbelstr. 7

55239 Gau-Odernheim

Tel.: 06733-2010365

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Firma Kippexx GmbH
Fröbelstraße 7, 55239 Gau-Odernheim
Stand 01/2024

  1. Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der KIPPEXX GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Regelungen gelten nur, wenn diese in gesonderten Vereinbarungen gegengezeichnet sind.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend und gelten jeweils vorbehaltlich der technischen und rechtlichen Realisierung. Inhalte, Angaben und Unterlagen, die im Angebot als Grundlagen erwähnt sind, bzw. als Bestandteile zum Angebot gelten, sind grundsätzlich für die Parteien bindend. Risiken, welche aus falschen und unvollständigen Inhalten, Angaben und Unterlagen ergehen können, gehen ausschließlich zu Lasten der Vertragspartner/Kunden. In Angeboten und zwischen Parteien zustande gekommenen Verträgen angegebene Mengen werden nach tatsächlichen Einheiten Schluss abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß bzw. nach abgefahrener Masse. Eventuell durch unerwartet andere Bodenbeschaffenheit anfallende Mehraufwendungen bei Erdaushub und Erdabfuhr werden nach Mengen gesondert berechnet. Für Angebote der KIPPEXX GmbH gilt eine beschränkte Bindefrist, innerhalb derer das Angebot angenommen werden kann. Diese beträgt einen Monat ab dem Erstellungsdatum.
  3. Erforderliche Pläne und Vermessungsarbeiten werden bauseits zu Lasten des Vertragspartners ausgeführt. Pläne insbesondere solche über Ver- und Entsorgungsleitungen werden bauseits vor Beginn zur Verfügung gestellt. Der Vertragspartner/Kunde versichert der KIPPEXX GmbH ausdrücklich, dass alle zur Durchführung/Abwicklung der Leistungen notwendigen Informationen insbesondere behördliche und rechtsverbindliche Anordnungen o. Ä. zur Verfügung gestellt worden sind. Risiken, Ersatzansprüche Dritter und gegebenenfalls Folgekosten aller Art, die aus einem möglichen Vorbehalt dieser Informationen abgeleitet werden können, gehen ausschließlich zu Lasten der Vertragspartner/Kunden. Dies gilt insbesondere, wenn Behörden oder private Dritte eine anderweitige Entsorgung/Verwertung fordern, weil das Material vom Auftraggeber falsch oder unvollständig deklariert wurde. Abfälle und Reststoffe bleiben bis zu ihrer endgültigen Entsorgung und vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftraggebers bzw. Abfallerzeugers. Die Verjährungsfrist für diesen Freistellungsanspruch beträgt 5 Jahre, soweit gesetzlich eine längere Verjährungsfrist nicht vorgeschrieben ist. Weiterhin ist der Vertragspartner/Kunde verpflichtet, die KIPPEXX GmbH über alle Veränderungen des jeweiligen Sachstandes, welche die Durchführung/Abwicklung der Leistung beeinflussen können, unverzüglich zu informieren.
  4. Das Eigentum an zu entsorgenden Materialien verbleibt bei dem Vertragspartner. Erforderliche Genehmigungen sind bauseits einzuholen und der KIPPEXX GmbH vor Baubeginn zur Verfügung zu stellen. Sollte es zu Einstellungen, Verzögerungen und/oder Aussetzungen der Leistungen der KIPPEXX GmbH insbesondere durch behördliche Anordnungen oder Einsprüche Dritter kommen, ist die KIPPEXX GmbH von allen Ersatzforderungen und Schadenersatzforderungen freigestellt. Weitgehend behält sich die KIPPEXX GmbH das Recht vor, Aufträge abzulehnen, bzw. die weitere Durchfüh-rung/Abwicklung auszusetzen, wenn begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beauftragung bzw. der Verdacht besteht, dass es aufgrund ihrer Tätigkeit zu einer Ordnungswidrigkeit bzw. zu einer sonstigen rechtlichen Beanstandung kommen kann.
  5. Es wird bauseits dafür Sorge getragen, dass das Anfahren der Baustelle mit schweren Fahrzeugen und schwerem Gerät gesichert ist. Schäden, die an Wegen, Gebäuden und Einfriedungen entstehen, gehen nicht zu Lasten der KIPPEXX GmbH.
  6. Die KIPPEXX GmbH behält sich das Recht vor, sich zur Auftragserfüllung Dritter zu bedienen. Dies gilt insbesondere für die Durchführung/Abwicklung von Aufträgen und erfolgt unter Berücksichtigung Ihrer allgemeinen Sorgfaltspflicht.
  7. Für sämtliche Leistungen der KIPPEXX GmbH wird – soweit rechtlich möglich – ein Eigentumsvorbehalt vereinbart. Dies gilt auch für das so genannte geistige Gut. Der Vertragspartner/Kunde kann erst nach vollständiger Begleichung der Forderung der KIPPEXX GmbH hierüber frei verfügen.
  8. Die Rechnungen der KIPPEXX GmbH sind, so fern nicht anders vereinbart, 5 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Beanstandungen aller Art an den Leistungen der KIPPEXX GmbH berechtigen grundsätzlich nicht zur Verlängerung des Zahlungsziels. Bei Überweisungen und der Entgegennahme von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Betrag dem Konto der KIPPEXX GmbH endgültig gutgeschrieben worden ist. Der Vertragspartner/Kunde ist zur Aufrechnung von Gegenforderungen nur dann berechtigt, wenn diese anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Kommt nach Ratenzahlungsvereinbarungen der Vertragspartner/Kunde schuldhaft in Zahlungsverzug, so ist die KIPPEXX GmbH befugt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, wenn und soweit KIPPEXX GmbH seine Leistung erbracht hat oder der Vertragspartner vorleistungsverpflichtet ist. 
    Falls die KIPPEXX GmbH wider Erwarten als Schuldner der Umsatzsteuer in Anspruch genommen wird, ist die  KIPPEXX GmbH berechtigt die Umsatzsteuer aus den erbrachten Leistungen nachzuberechnen.
    Angebot und Rechnungen werden grundsätzlich online übermittelt und müssen vom Auftraggeber entsprechend seiner für ihn geltenden Aufbewahrungspflichten digital aufbewahrt werden. Eine Rechnung per Briefpost ist grundsätzlich möglich, muss jedoch vom Auftraggeber gesondert gefordert werden.
  9. Nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes setzt die KIPPEXX GmbH den Vertragspartner/Kunden davon in Kenntnis, dass die zur Leistungserbringung benötigten Daten gespeichert werden und erst auf Verlangen des Kunden/Vertragspartners nach Abschluss der Arbeiten gelöscht werden.
  10. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch Wechsel- und Scheckklagen, ist für beide ausschließlich das Amtsgericht Alzey, soweit die Parteien berechtigt sind, hierüber eine Vereinbarung zu treffen. Anderenfalls bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
  11. Sollten einzelne Bestimmungen der vorbezeichneten AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  12. Sollte aufgrund falscher oder fehlender Analysen die KIPPEXX GmbH von der Annahmestelle in Regress genommen werden, ist die KIPPEXX GmbH berechtigt, sich bei dem Auftraggeber entsprechend schadlos zu halten.
  13. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.






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